Datenschutz im Internet
Der Datenschutz dient dem Schutz der Privatsphäre; er soll verhindern, dass Datenpersönlicher Natur beabsichtigt oder unbeabsichtigt öffentlich gemacht werden.
„Der Datenschutz dient dem Schutz der Privatsphäre; er soll verhindern, dass Datenpersönlicher Natur beabsichtigt oder unbeabsichtigt öffentlich gemacht werden. Denn freigegebene Informationen gehen einen irreversiblen Weg. Einmal öffentlich gemacht, kann man sie nicht mehr zurückholen. Ein Dementi macht derartige Indiskretionen meist noch schlimmer, auch wenn die Informationen falsch sind, weil der Eindruck erweckt wird, da hätte jemand etwas zu verbergen.
Der Datenschutz ist gesetzlich im Bundesdatenschutzgesetz (1977 entworfen, 1990 grundlegend überarbeitet, 2002 ergänzt) festgelegt und ist auch von jedem zu beachten, der personenbezogene Daten mit einem PC verarbeitet. Es gibt Datenschutzbeauftragte auf Bundes-, Landes- und auf betrieblicher Ebene. Die vorzunehmenden Maßnahmen betreffen u. a. die Kontrolle von Zugriffsberechtigung, Benutzer, Datenspeicherung, Datenträger und Datentransport.“ [1]
[1] Einführung in die Informatik, //vfhein.oncampus.de, Stand 14.01.2019 13:19